Ferientermine
Schuljahr 2023/24
- Schuleinführung: Samstag, 18.08.23
- erster Schultag: Montag, 21.08.23
Ferien | von | bis |
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Herbstferien | 02.10.23 | 14.10.23 |
unterrichtsfreier Tag | 30.10.23 | |
Weihnachtsferien | 23.12.23 | 02.01.24 |
Winterferien | 12.02.24 | 23.02.24 |
Osterferien | 28.03.24 | 05.04.24 |
Pfingstferien | 18.05.24 | 21.05.24 |
Sommerferien | 20.06.24 | 02.08.24 |
unterrichtsfreier Tag | 10.05.24 | |
2 frei bewegliche Ferientage 03.01.2024 22.05.2024 (Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 16.08.2023.) |
Im Schuljahr 2023/2024 stehen den Schulen noch 2 frei bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Schuljahr 2024/25
- Schuleinführung: Samstag, 03.08.2024
- erster Schultag: Montag, 05.08.2024
Ferien | von | bis |
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Herbstferien | 07.10.2024 | 19.10.2024 |
Weihnachtsferien | 23.12.2024 | 03.01.2025 |
Winterferien | 17.02.2025 | 01.03.2025 |
Osterferien | 18.04.2025 | 25.04.2025 |
Sommerferien | 28.06.2025 | 08.08.2025 |
unterrichtsfreier Tag | 30.05.2025 | |
1 frei beweglicher Ferientag (Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom ...) |
In diesem Schuljahr gibt es zusätzlich noch 1 frei beweglichen Ferientag.
Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Termine wurden von der Arbeitsgemeinschaft Ferienregelung erarbeitet. Diese besteht aus Vertretern von Schulen, dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat, der IHK Dresden, dem Schulverwaltungsamt Dresden, der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Bautzen, der Wirtschaft und dem Landestourismusverband Sachsen e.V.
Der unterrichtsfreie Tag wird vom Kultusministerium festgelegt. Die »frei beweglichen Ferientage« hingegen können von jeder Schule selbst in Abstimmung mit der Schulverwaltung bestimmt werden. Die Zahl dieser frei wählbaren Ferientage variiert in den Schuljahren, je nachdem wie viele gesetzliche Feiertage in den Schulferien enthalten sind. Die Zahl der Ferientage pro Schuljahr ist konstant.
Quelle: Staatsministerium für Kultus
Die Ferientermine für die folgenden Schuljahre können Sie der Website des Kultusministeriums entnehmen.