Anordnung von Hygieneauflagen
18. 11. 2020
Hygiene-Allgemeinverfügung geändert
Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert.
Ab 18. November 2020 gelten folgende Änderungen:
• Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
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